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STK und MTK: Was die Medizinproduktebetreiber-Verordnung verlangt

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Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelt, wie Betreiber Medizinprodukte betreiben und instand halten müssen.

Für Produkte aus Anlage 1 verlangt § 12 sicherheitstechnische Kontrollen (STK), spätestens alle zwei Jahre. Für Produkte aus Anlage 2 schreibt § 15 messtechnische Kontrollen (MTK) vor, deren Fristen in der Anlage festgelegt sind.

Nach einer erfolgreichen STK wird das Gerät gekennzeichnet. Auf der Plakette stehen Monat und Jahr der nächsten Kontrolle und die Person, die geprüft hat.

Welche Ihrer Geräte betroffen sind, steht in den Anlagen der Verordnung. Wir führen beide Kontrollen in Ihrer Praxis durch.

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