Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten hören.

Termin und Ablauf

Wie schnell bekomme ich einen Termin, und wie früh sollte ich anfragen?

Wir stimmen die Termine individuell auf Sie ab. Am besten melden Sie sich etwa einen Monat vorher bei uns, je früher, desto besser.

Ist es dringend, zum Beispiel weil das Landesamt kurzfristig „vor der Tür“ steht, bekommen wir das auch schnell hin.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wenn Sie uns schon genaue Informationen schicken, erstellen wir daraus einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot. Sobald Sie es unterschrieben an uns zurückgeschickt haben, melden wir uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Sind Ihre Angaben unvollständig oder nicht eindeutig, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.

Damit wir nicht in Ihrer Warteschleife hängen bleiben, geben Sie uns gern eine Nummer, unter der wir Sie direkt erreichen, zum Beispiel eine Durchwahl oder Ihre Mobilnummer. Tragen Sie sie einfach im Feld „Ihre Nachricht“ ein.

Wie lange dauert ein Einsatz vor Ort?

Das lässt sich nie genau sagen, weil es davon abhängt, was Sie von uns brauchen. Eine Requalifizierung dauert zum Beispiel etwa 2,5 Stunden pro Programm.

Auch eine Wartung planen wir individuell. Wenn es passt, verbinden wir die Wartung mit der Validierung, das schont Ihre Kosten: Der Probelauf der Wartung kann bei der Requalifizierung als Validierungslauf dienen. Beides zusammen dauert dann kürzer, als wenn Sie es einzeln machen lassen.

Muss der Praxisbetrieb dafür ruhen?

Wenn Sie freie Tage haben, zum Beispiel einen Putz- oder Schulungstag, kommen wir gern dann, damit Ihr Praxisablauf nicht gestört wird.

Bei vielen unserer Kunden läuft der Betrieb aber weiter und ist nur kurz eingeschränkt. Das besprechen Sie direkt mit der Techniker*in vor Ort. Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und fallen so wenig auf wie möglich.

Prüfung, Wartung und Reparatur

Welche Geräte müssen geprüft werden?

Welche Geräte geprüft werden müssen, steht in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Als Faustregel gilt: Alles, was mit Patientinnen und Patienten zu tun hat, muss geprüft werden.

Ein manuelles Blutdruckmessgerät braucht zum Beispiel eine messtechnische Kontrolle (MTK), ein Behandlungsstuhl eine Prüfung nach DGUV V3. Wann die nächste Prüfung fällig ist, steht auf der Prüfplakette am Gerät.

Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?

In der Regel versuchen unsere Techniker*innen, vor Ort eine Lösung zu finden. Wir können das Gerät auch zur Reparatur mitnehmen und Ihnen diese Last abnehmen. Ist das Gerät schon in die Jahre gekommen, sollten Sie vielleicht über eine Neuanschaffung nachdenken.

Wichtig: Sobald ein Gerät bei der Prüfung durchgefallen ist, darf es nicht mehr am Patienten verwendet werden, bis das Problem behoben ist.

Was bekomme ich nach der Prüfung?

Bei einer Geräteprüfung bekommt das Gerät eine Prüfplakette mit Monat und Jahr, ab wann die nächste Prüfung fällig ist. In der Nähe der Plakette finden Sie in der Regel außerdem eine ID-Nummer von uns, damit wir das Gerät beim nächsten Mal besser finden.

Diese ID können Sie direkt mit dem Prüfprotokoll vergleichen, das Sie von uns bekommen, und mit Ihrem Bestandsverzeichnis oder Ihrer Bestandsübersicht.

Prüfen Sie Geräte aller Hersteller? Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen gibt es bei Lasern, Röntgengeräten und Beatmungsgeräten, diese Gerätegruppen betreuen wir nicht. Wartungen an Ultraschallgeräten führen wir ebenfalls nicht durch.

Sonst sind unsere Techniker*innen durch viele Fortbildungen der Hersteller geschult, sodass wir fast alles prüfen können und dürfen. Einzelne Ausnahmen gibt es immer, das klären wir bei der Kontaktaufnahme oder vor Ort mit Ihnen.

Reparieren Sie vor Ort, oder nehmen Sie Geräte mit? Gibt es Leihgeräte?

Wir versuchen, möglichst alles vor Ort zu reparieren. Das ist nicht immer möglich, zum Beispiel weil die Zeit vor Ort knapp ist und wir Ihren Alltag nicht zu sehr stören wollen, oder weil bei der Fehlersuche Ersatzteile bestellt werden müssen. Dann nehmen wir das Gerät nach Absprache mit Ihnen zur Reparatur mit.

Sie können uns ein Gerät auch per Post schicken und sich so die Anfahrt sparen. Wir suchen den Fehler dann bei uns im Haus und schicken Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für die Reparatur.

Leihgeräte haben wir auch. Wann sie kostenlos sind, lesen Sie unter „Was mache ich, wenn ein Gerät plötzlich ausfällt?“.

Validierung

Wie oft muss ich validieren?

Thermodesinfektoren müssen alle 12 Monate requalifiziert werden, Folienschweißgeräte ebenfalls.

Bei Autoklaven kann die Frist auf 24 Monate verlängert werden, wenn die Validierer*in eine Risikoanalyse erstellt hat und diese konform ist. Die Verlängerung besprechen wir vor Ort.

Was passiert, wenn die Validierung nicht bestanden wird?

Dann sprechen wir mit Ihnen und lösen das Problem gemeinsam. Fehlt Ihnen zum Beispiel die Risikoeinstufung der Instrumente und Sie wissen nicht, wie man sie macht, setzt sich auf Wunsch die Validierer*in mit Ihnen hin und stuft die Instrumente gemeinsam mit Ihnen ein.

Sie können sich darauf verlassen: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

Wie lange muss ich den Validierbericht aufbewahren?

Den Validierbericht müssen Sie 5 Jahre lang aufbewahren.

Kosten und Verträge

Was kostet eine Prüfung oder Validierung?

Für Validierungen, Wartungen und Aufstellungen haben wir Festpreise. Auch Geräteprüfungen rechnen wir zu Festpreisen ab: Bei fünf Prüfungen nach DGUV V3 zahlen Sie zum Beispiel nur die fünf Prüfungen und nicht zusätzlich die Arbeitszeit.

Die Anfahrt richtet sich nach Ihrem Standort. Eine Fahrt nach Kiel ist zum Beispiel günstiger als eine Anfahrt nach Hamburg.

Gibt es Wartungs- oder Dienstleistungsverträge?

Für Geräteprüfungen bieten wir Dienstleistungsverträge an, die auf zwei Jahre laufen. Haben Sie einen mit uns abgeschlossen, melden wir uns bei Ihnen, wenn der nächste Termin ansteht.

Für Validierungen arbeiten wir gerade daran, sie ebenfalls in einen Dienstleistungsvertrag aufzunehmen. Dann erinnern wir Sie rechtzeitig an den Termin, damit er nicht vergessen oder überzogen wird.

Rund um die Praxis

Helfen Sie bei der Betreiberverantwortung?

Ja, dabei sind wir für Sie da. Wir versuchen immer, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Ist zum Beispiel ein Gerätebuch nicht mehr auffindbar und das Gerät ist gerätebuchpflichtig, stellen wir es für Sie neu aus und füllen es gemeinsam mit Ihnen aus. Hat sich Ihr Praxisteam stark verändert und Sie brauchen eine neue Einweisung in ein Gerät, führen wir sie ebenfalls durch.

Was mache ich, wenn ein Gerät plötzlich ausfällt?

Melden Sie sich direkt bei uns, über das Kontaktformular auf dieser Website oder telefonisch unter 04346 296973.

Wir versuchen, Ihr Problem innerhalb von 48 Stunden zu lösen. In Ausnahmefällen klappt das nicht, dafür entschuldigen wir uns schon jetzt. Anfragen von Kunden mit Dienstleistungsvertrag haben bei uns immer Vorrang. Zögern Sie also nicht, bei uns anzufragen.

Wir haben außerdem Leihgeräte, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Wenn wir Ihr Gerät reparieren, bekommen Sie das Leihgerät kostenlos. Andernfalls berechnen wir dafür eine Gebühr.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter.

Anrufen: 04346 296973Anfrage stellen

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